
Wann ist eine osteopathische Behandlung möglich und
sinnvoll?
Vorweg möchte ich betonen, dass die
Osteopathie keine Wundermethode darstellt,
die alle Beschwerden beseitigen kann.
In diesem Sinne ist es auch wesentlich,
möglichst in der ersten Sitzung klar
herauszufinden, ob das bestehende Problem
überhaupt einer osteopathischen
Behandlung zugänglich ist.
Zu den klassischen Arbeitsgebieten der
Osteopathie gehören im wesentlichen die
unten angeführten Beschwerdebilder. Diese
Liste ist sehr allgemein gehalten.
Ob oder wie weit eine osteopathsiche
Behandlung in diesen Fällen Abhilfe schaffen kann,
muss stets individuell geklärt
werden!
·
Akute und chronische Wirbelsäulenbeschwerden ( z.b. Lumbago,
BWS-Syndrom,
Beckenschiefstand,
Skoliose, Ischialgien, Cervicalsyndrome, Schleudertraumen,
Intercostalneuralgien, Coccygeodynien etc.)
·
Beschwerden der peripheren Gelenke ( z.B. Tennisellbogen,
Schulterschmerzen,
Handgelenksschmerzen, Hüftschmerzen, Knie -und Fußprobleme)
·
Unterstützung und Begleitung von kieferorthopädischen Maßnahmen
·
Kopfschmerzen (z.B. Spannungs-, Stauungskopfschmerzen, Migräne)
·
Schwindel
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Bestimmte Beschwerden im HNO-Bereich (z.B. chron. Halsschmerzen,
rezid. NNH-Beschwerden, rezid. Ohrinfektionen insbes. bei Kindern
etc.)
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Schmerzen nach Lungen – und Bronchialinfekten, Reizhusten
·
Pseudostenocardien
·
Bauchbeschwerden, die abgeklärt wurden und keinen auffälligen
Befund ergaben
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Darmträgheit, Obstipation
·
Rezidivierende Harnwegsinfekte
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Säuglingserbrechen, Schlafstörungen, häufiges Weinen ohne
auffälligen org. Befund
·
abdominelle Koliken ohne auffälligen org. Befund
·
muskuläre Dysbalancen, Haltungsprobleme
·
usw.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt,
dass auch Menschen ohne aktuelle Beschwerden
häufig funktionelle Störungen aufweisen
und daher auf Wunsch auch eine
prophylaktische
Behandlung möglich ist.
Die im Vergleich zur Chiropraxis und
manuellen Medizin sanfteren Behandlungstechniken
ermöglichen es, nahezu bei jedem
Menschen eine Behandlung durchzuführen.
So stellt zum Beispiel Osteoporose
keine unbedingte Kontraindikation dar.